Eine Person gilt als arm, wenn sie mit ihren Einnahmen den gesetzlich festgelegten Grundbedarf für Lebensunterhalt, Wohnkosten und obligatorische Krankenversicherung für sich – und für ihre Familie – nicht finanzieren kann. Eine armutsbetroffene Einzelperson hat in der Schweiz 2279 Franken pro Monat zur Verfügung, eine Zweielternfamilie mit zwei Kindern unter 14 Jahren 3976 Franken.
Armut bedeutet aber mehr, als nur ein leeres Portemonnaie zu haben. Armut zeigt sich für die Betroffenen häufig in prekären Verhältnissen: gesundheitlich angeschlagen, schwierige Wohnsituation, fehlende Berufsbildung, prekäre Arbeitsbedingungen (tiefe Löhne, Vertragslosigkeit, befristete Arbeitseinsätze etc.), Isolation und angespannte Familienverhältnisse. Zudem mangelt es an konkreten Handlungsperspektiven und Lebenschancen.
Als armutsgefährdet werden Personen bezeichnet, die ein deutlich tieferes Einkommen als die Gesamtbevölkerung haben. Ihre Situation ist prekär, d.h. eine unerwartete Ausgabe von über 2000 Franken kann die Person oder Familie nicht bewältigen und armutsbetroffen machen. Armutsgefährdete Personen riskieren auch, sozial ausgeschlossen zu leben, weil sie sich viele Aktivitäten zusammen mit anderen Menschen nicht leisten können und sich deshalb zurückziehen.
Working Poor sind erwerbstätige Personen, welche zwischen 20 und 59 Jahren alt sind und in einem Haushalt leben, der trotz Arbeitstätigkeit kein Einkommen über dem Existenzminimum zur Verfügung hat. In der Schweiz betrifft dies ca. 158’000 Personen. Besonders betroffen sind Alleinstehende, Personen ohne nachobligatorische Ausbildung und nicht ganzjährig Erwerbstätige.
Tieflohnstellen sind etwa in der Reinigung, der Gastronomie oder in der Logistik anzutreffen. Nebst dem Lohn haben aber auch andere Faktoren wie etwa die Anzahl Kinder oder der überhaupt mögliche Erwerbsumfang Einfluss auf die finanziellen Verhältnisse.
Die Corona-Pandemie hat die finanzielle Situation der Working Poor nochmals verschärft. Denn Tieflohnjobs waren überdurchschnittlich oft von Kurzarbeit und somit von Lohneinbussen betroffen.
Kinder aus armutsbetroffenen Familien haben ein erhöhtes Risiko, auch als Erwachsene armutsbetroffen zu sein. Weitere Risikogruppen sind Alleinerziehende, Unterhaltspflichtige, Familien mit drei und mehr Kindern, wenig qualifizierte Arbeitnehmende, Migrantinnen und Migranten sowie Alleinstehende und Tieflohnbeziehende.
Besonders stossend: Aufgrund der immer noch herrschenden Lohn-Ungleichheit in der Schweiz verdienen Frauen im Jahr rund 100 Milliarden Franken weniger als Männer. Obwohl sie gleich viel arbeiten wie Männer, bleiben Frauen häufig finanziell von ihrem Partner abhängig. Sie sind deshalb im Fall einer Trennung oder im Alter einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt.
Oft führt ein Ereignis im Leben zu Armutsbetroffenheit, beispielsweise der Verlust der Arbeitsstelle, die Flucht in ein anderes Land oder eine schwere Krankheit. Auch der Übergang in eine andere Lebensphase, wie etwa der Berufseinstieg oder eine Scheidung, kann der Beginn von Armutsbetroffenheit sein. Solche Brüche und Übergänge können zu prekären Arbeitsverhältnissen (tiefe Löhne, Vertragslosigkeit, befristete Arbeitseinsätze etc.) führen. Genauso sind aber Langzeitarbeitslosigkeit, ein Unfall, die Geburt eines Kindes (schränkt die Berufstätigkeit oder Weiterbildungsmöglichkeiten der Eltern ein oder verunmöglicht sie) oder der Tod eines Familienmitglieds mögliche Ursachen für Armut.
Die Armut in der Schweiz nimmt seit 2014 zu. Die Corona-Krise hat die Armut zudem nochmals verschärft.
Das Haushaltsbudget wird in der Sozialhilfe auf Basis der SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) für eine Person sowie für Eltern mit zwei Kindern folgendermassen berechnet:
Einpersonen-Haushalt
Grundbedarf für den Lebensunterhalt: CHF 1006.– (Stand April 2021)
+ effektiver Mietzins
+ Krankenkassenprämie (Grundversicherung unter Berücksichtigung der Prämienverbilligung)
Eltern mit 2 Kindern
Grundbedarf für den Lebensunterhalt: CHF 2153.– (Stand April 2021)
+ effektiver Mietzins
+ Krankenkassenprämie (Grundversicherung unter Berücksichtigung der Prämienverbilligung)
Vom Betrag für den Grundbedarf werden neben Nahrung auch Kleider, Körperpflege, Energieverbrauch, Ausgaben für Verkehr etc., also alle Dinge des täglichen Gebrauchs bezahlt.
Die heutigen Sozialversicherungen decken verschiedene Armutsrisiken ab: Alter (AHV), Krankheit/Invalidität (IV) und Arbeitslosigkeit (ALV). Doch besonders die letzten beiden stehen unter grossem Spardruck, Leistungen werden abgebaut, Zugänge erschwert, was immer mehr Leute in die Sozialhilfe drängt. Gleichzeitig werden Entlastungsmöglichkeiten wie die Prämienverbilligungen oder die Kleinkinderbetreuungsbeiträge im Kanton Zürich laufend abgebaut bzw. abgeschafft.
Familien mit vielen Kindern, Alleinerziehende und Erwerbstätige, die älter sind als 50, haben heute ein hohes Armutsrisiko. Die politischen Antworten darauf fehlen in der Schweiz noch weitgehend. Einige Kantone kennen Familienergänzungsleistungen, im Kanton Zürich wurde jedoch eine entsprechende Vorlage 2006 abgelehnt. Dies hat zur Folge, dass mehr Leute auf Sozialhilfe angewiesen sind und die Dauer des Sozialhilfebezugs zunimmt.
Das Anrecht auf Sozialhilfe wird zudem durch die Ausländergesetzgebung eingeschränkt, womit vielen Ausländerinnen und Ausländern die Sozialhilfe faktisch verwehrt bleibt. Beziehen sie nämlich Sozialhilfe, ist ihr Aufenthaltsstatus und somit ihr Leben in der Schweiz gefährdet. Aus Angst vor einer Wegweisung verzichten sie auf ihr Recht, Sozialhilfe zu beziehen und leben unter dem Existenzminimum.
Es gibt im Kanton Zürich keine offizielle Armutsstatistik und deshalb keine klare Antwort. Der Bezug von bedarfsabhängigen Sozialleistungen von 2020 zeigt aber, wie viele Personen staatliche Unterstützung erhielten, weil ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. 7,1% der Zürcherinnen und Zürcher, also 108'791 Personen, erhielten eine oder mehrere der folgenden Leistungen: Sozialhilfe, Zusatzleistungen zu AHV/IV oder Alimentenbevorschussung. Diese Quote ist minimal höher als im Vorjahr. Die Sozialhilfequote ist 2020 mit 3,1% (absolut 48'160 Personen) gleich wie im Vorjahr.
Aus Studien ist bekannt, dass viel mehr Menschen tatsächlich arm sind, als die Zahlen zu den Sozialleistungen zeigen. Schätzungen gehen davon aus, dass 30–50% der bezugsberechtigten Personen keine Sozialhilfe beziehen. Die Zahl der Armutsbetroffenen im Kanton Zürich ist demnach wesentlich höher einzuschätzen.
Im Jahr 2020 betrug die Sozialhilfequote der bis 17-Jährigen 5,3% (absolut: 14'926 Personen), was deutlich über dem Durchschnitt von 3,1% liegt. Auch hier ist die tatsächliche Zahl der Armutsbetroffenen höher einzuschätzen.
AHV- und IV-Rentner und Rentnerinnen können Zusatzleistungen beantragen, wenn ihre Rente nicht zum Leben reicht. 2020 haben 3,7% der Zürcher Bevölkerung, oder 57'000 Personen, Zusatzleistungen bekommen.