SKOS-Richtlinien
Die SKOS ist die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe. Ihr gehören alle Kantone und über tausend Städte, Gemeinden und private Organisationen an. Denn die Ausgestaltung der Sozialhilfe in der Schweiz liegt in der Kompetenz der Kantone.
Bis heute gibt es kein Bundesrahmengesetz für die Sozialhilfe, wie es in den Bereichen IV und ALV der Fall ist. Die SKOS übernimmt deshalb als Fachverband eine wichtige Koordinationsfunktion für die Sozialhilfe. Ihre Richtlinien zur Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe definieren das soziale Existenzminimum. Sie basieren auf Erfahrungen der Praxis und Ergebnissen der Sozialforschung.
Auch bei Caritas Zürich werden die SKOS-Richtlinien eingesetzt, zum Beispiel zur Berechnung, ob jemand unterstützt werden soll oder nicht.
Bis heute gibt es kein Bundesrahmengesetz für die Sozialhilfe, wie es in den Bereichen IV und ALV der Fall ist. Die SKOS übernimmt deshalb als Fachverband eine wichtige Koordinationsfunktion für die Sozialhilfe. Ihre Richtlinien zur Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe definieren das soziale Existenzminimum. Sie basieren auf Erfahrungen der Praxis und Ergebnissen der Sozialforschung.
Auch bei Caritas Zürich werden die SKOS-Richtlinien eingesetzt, zum Beispiel zur Berechnung, ob jemand unterstützt werden soll oder nicht.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zum Zürcher Sozialwesen und zu den verschiedenen Angeboten im Kanton finden Sie hier:Links ![]() |


